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   BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97   

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BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97 (https://dejure.org/1997,17621)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 2 B 32.97 (https://dejure.org/1997,17621)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 2 B 32.97 (https://dejure.org/1997,17621)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten in Krankheitsfällen und Geburtsfällen sowie in Todesfällen durch die Gewährung von Beihilfen - Rückforderung von Beihilfen - Mangel eines Rechtsgrundes für die Gewährung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Das Berufungsgericht mußte - ausgehend von seiner insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.) diese Frage nicht - wie vom Kläger schriftsätzlich angeregt - durch Einholen einer amtlichen Auskunft des Landesamts für Besoldung und Versorgung (Bl. 53 GA) aufklären.
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Soweit sich die Beschwerde zugleich gegen die im Grundsatz entsprechende Regelung des § 5 Abs. 4 Nr. 6 BVO BW in der hier maßgebenden Fassung vom 12. März 1986 (GBl BW S. 67) wendet, sieht der beschließende Senat keinen Anlaß, seine ständige Rechtsprechung über die Vereinbarkeit des Ausschlusses der Beihilfefähigkeit mit höherrangigem Recht hier einer erneuten Überprüfung zu unterziehen (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 - m.w.N.; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. - <DVBl 1992, 1590 = NVwZ 1993, 560 = NJW 1993, 2168 - LS - >).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Solche Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Entgegen der Rüge der Beschwerde (S. 9 der Beschwerdebegründung) weicht der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts bei der Prüfung der Ausübung des Ermessens des Beklagten bei seiner Rücknahmeentscheidung und der Rückforderung nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - sowie seinen Urteilen vom 24. April 1959 - BVerwG 6 C 91.57 - <BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] = Buchholz 232 § 87 Nr. 1> und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 100.65 - ab.
  • BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90

    Beamtenrecht: Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Soweit sich die Beschwerde zugleich gegen die im Grundsatz entsprechende Regelung des § 5 Abs. 4 Nr. 6 BVO BW in der hier maßgebenden Fassung vom 12. März 1986 (GBl BW S. 67) wendet, sieht der beschließende Senat keinen Anlaß, seine ständige Rechtsprechung über die Vereinbarkeit des Ausschlusses der Beihilfefähigkeit mit höherrangigem Recht hier einer erneuten Überprüfung zu unterziehen (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 - m.w.N.; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. - <DVBl 1992, 1590 = NVwZ 1993, 560 = NJW 1993, 2168 - LS - >).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 9.85

    Überzahlter Anwärterverheiratetenzuschlag - Ehegatte im öffentlichen Dienst -

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel

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